Honorare & Absagefristen


1. Honorare

Die Grundlage für die Berechnung meiner Heilpraktikerleistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und nach jeweiligem Zeitaufwand.

Gesetzlich versicherte Patienten

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Leistungen von Heilpraktikern in der Regel nicht.

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Die individuelle Erstattung ist immer abhängig von Ihrem abgeschlossenen Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung.

Patienten mit Beihilfeberechtigung

Erhalten Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen . Hier gibt es jedoch auch unterschiedliche Erstattungsverfahren. Somit ist die tatsächliche Erstattung individuell je nach Bund und Land.

Telefonische Beratung und Beratung per Email

Beratungen können auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen und werden pro angefangene 15 Minuten zu einem festen Stundensatz berechnet.

2. Terminvereinbarung/Absagefristen

Als Heilpraktikerin führe ich eine sogenannte "Bestell-Praxis", d.h. ich plane eine ganz individuelle Zeitspanne für Sie ein.
So kann ich auch nicht, wie bei einer "Wartezimmer-Praxis" - wie sie in der Regel der Hausarzt führt - bei Terminausfall einfach den nächsten Patienten behandeln.

Mit der Terminvereinbarung akzeptieren Sie unten genannte Absagefristen.

Bitte beachten Sie, dass evtl. Terminabsagen 48 Stunden vor dem Behandlungstermin an meinen Praxistagen erfolgen müssen. Montagstermine müssen also spätestens donnerstags und Dienstagstermine freitags, unter Berücksichtigung der 48 Stunden Regel, abgesagt werden.
Absagen können entweder per E-Mail oder telefonisch erfolgen, aber nicht per SMS, und werden erst durch eine Bestätigung durch mich gültig.
Für Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden (weniger als 48 Stunden) oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, wird ein Ausfallhonorar berechnet. Dieses kann von mir in voller Höhe privat in Rechnung gestellt werden.

Rechtsprechung zum Ausfallhonorar für Bestellpraxen

Heilpraktiker arbeiten in der Regel in sog. Bestellpraxen, also Praxen, in denen mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird: zur Behandlung wird jeweils immer nur ein Patient einbestellt. Daher kann die Behandlungszeit im Gegensatz zu klassischen Wartezimmer-Praxen nicht so flexibel gesteuert werden, da kein anderer Patient gleichzeitig bestellt wird. Bei solchen Bestellpraxen gewährt die Rechtsprechung dem Psychotherapeuten / Arzt / Heilpraktiker bei Nichterscheinen des Patienten bzw. bei nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden vorher) ein Ausfallhonorar. Dabei ist die Ausfallursache unerheblich. Das Ausfallhonorar kann bis zum vereinbarten bzw. anberaumten Sitzungshonorar anfallen.

Beachten Sie dazu bitte auch meine Datenschutzhinweise und mein Impressum.


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